Anrainer, Bauvorhaben & Routengenehmigungen

Informationen für Nachbarinnen und Nachbarn und Anrainerinnen und Anrainer der Eisenbahnanlagen der NÖVOG betreffend Ausnahmen vom Bauverbot im Bauverbots- und Gefährdungsbereich

Hier finden Sie wichtige Informationen zu Gesetzen und Vorschriften, die für die Errichtung von Anlagen und Bauwerken sowie Tätigkeiten im Nahbereich unserer Eisenbahnanlagen zu beachten sind.

Die rechtliche Grundlage hierfür bildet das Eisenbahngesetz 1957 (kurz EisbG) in der geltenden Fassung, insbesondere folgende Bestimmungen:

Ausnahmeverfahren - Ansuchen

Ansuchen um Ausnahme vom Bauverbot schicken Sie formlos in einfacher Ausfertigung und von Ihnen unterschrieben per E-Mail an anrainerverfahren@noevog.at

Die erforderlichen Angaben zur Erstellung der Ausnahmebewilligung sind spätestens 8 Wochen vor dem geplanten Baubeginn anzuzeigen. Sollten die Angaben unvollständig, verspätet oder gar nicht übermittelt werden, gibt die NÖVOG keine Zustimmung zu dem Bauverfahren. Sollten die Bauarbeiten dennoch widerrechtlich ausgeführt werden, haftet der Bauwerber für alle dadurch entstehenden Schäden und Mehrkosten.

Nach positiver Prüfung Ihres Ansuchens schließen wir mit Ihnen eine Einverständniserklärung ab, um das beiderseitige Einvernehmen zu dokumentieren.

Ausnahmeverfahren - Merkblätter

Um Ihnen die Erstellung Ihrer Projekte im Bauverbotsbereich und Gefährdungsbereich unserer Eisenbahnanlagen zu erleichtern und den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, haben wir für Sie die wichtigsten Informationen in Merkblättern (siehe rechts) zusammengefasst.

Wichtiger Hinweis - Baubeginn

Wir weisen darauf hin, dass mit der Errichtung der Anlagen oder Bauwerke oder mit Tätigkeiten im Nahbereich von Eisenbahnanlagen erst nach Abschluss der Einverständniserklärung begonnen werden darf und diese andere behördliche Genehmigungen nicht ersetzt.

Routengenehmigungen für Sondertransporte

Gemäß § 96 der Eisenbahnkreuzungsverordnung muss bei einer Fahrzeuglänge von über 20 Metern für das Übersetzen an Eisenbahnkreuzungen eine Zustimmung des betroffenen Eisenbahnunternehmens vorliegen. Ebenso muss bei einer Überhöhe des Transportfahrzeugs (über 4,0 Meter) eine Zustimmung der Niederösterreich Bahnen für das Übersetzen bei Bahnstrecken mit Oberleitung erteilt werden.

Routengenehmigungen sind mit dem Antragsformular für Sondertransporte nach Möglichkeit 2 Wochen im Voraus an die Niederösterreich Bahnen zu stellen.

Auch trotz korrekt erfolgten Antrag kann nicht garantiert werden, dass eine Zustimmung erfolgen wird.

Eine Auflistung der relevanten Bahnstrecken finden Sie in der Karte.

Sämtliche Anfragen und Anträge senden Sie bitte an den unten angeführten Kontakt.

Kontakt für Rückfragen und Anträge

Marcel Hochratner
marcel.hochratner@noevog.at
Telefon:  +43 (0)2742 360 990-2735