Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für VOR Flex
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Niederösterreichischen Verkehrsorganisationsges.m.b.H. (NÖVOG) (in Folge „NÖVOG“) gelten für die Nutzung des von der NÖVOG angebotenen Fahrtvermittlungsprogramms VOR Flex.
Im Sinne der besseren Lesbarkeit wird darauf verzichtet, geschlechtsspezifische Formulierungen zu verwenden. Soweit personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sich diese auf Personen aller Geschlechter in gleicher Weise.
§ 1 Vertragspartner
Vertragspartner des Nutzers des Fahrtvermittlungsprogramms VOR Flex ist die NÖVOG.
Die Nutzer schließen bei jedem Fahrtantritt einen Beförderungsvertrag mit dem ausführenden Verkehrsunternehmer ab. Ein Fahrtantritt liegt vor, wenn Nutzer in das Fahrzeug einsteigen und Konsens mit dem Fahrpersonal über die Durchführung der Fahrt besteht.
Etwaige rechtliche Ansprüche die aus dem Beförderungsvertrag entstehen kommen ausschließlich im Verhältnis Nutzer – ausführendes Verkehrsunternehmen zustande.
§ 2 Vertragsgegenstand
VOR Flex ist ein Fahrtvermittlungsprogramm der NÖVOG, die hierzu mit ihrem Partner der Via Europe Technologies B.V. (in Folge „Via“) kooperiert. Das Fahrtvermittlungsprogramm erlaubt registrierten Kunden, über die VOR Flex App (in Folge „App") Fahrtwünsche einzugeben, konkrete Fahrtangebote verbindlich zu buchen und einen Beförderungsvertrag mit dem ausführenden Verkehrsunternehmen zu schließen. Fahrten finden in Vans oder PKWs statt und werden potenziell mit anderen Fahrgästen geteilt. Sie beginnen und enden stets an Halte- oder Sammelstellen. Für mobilitätseingeschränkte Personen steht außerdem eine Bedienung von Adresse zu Adresse zur Verfügung. Voraussetzung hierfür sind die Registrierung der Nutzer gem. § 4 sowie die Verfügbarkeit der App und der Fahrzeuge. VOR Flex ermöglicht die Buchung von Fahrten und auch die Bezahlung der gebuchten Fahrt mittels Smartphone. Die Leistung kann sowohl über die App als auch mittels Anruf unter der Hotline 0800 22 23 22 bestellt werden. Die App wird für die Betriebssysteme iOS und Android bereitgestellt und kann im Apple App Store und im Google Play Store unentgeltlich heruntergeladen werden. Die Kosten für das Herunterladen, die Installationen und Konfigurationen trägt der Nutzer. Die Fahrt kann nur in Fahrzeugen des jeweiligen VOR Flex-Systems in Anspruch genommen werden. Weitere Informationen können Sie den häufig gestellten Fragen (FAQ) unter www.noevog.at/flex entnehmen.
§ 3 Teilnahmeberechtigung
Alle Personen über 14 Jahre sind berechtigt, sich bei VOR Flex zu registrieren und die App zu nutzen, um Fahrten zu buchen. Unmündige Minderjährige (Personen unter 14 Jahre) oder sonst in der Geschäftsfähigkeit eingeschränkte Personen bedürfen zur Registrierung in der VOR Flex-App, zur Nutzung der App und zur Buchung von Fahrten der Einwilligung der gesetzlichen Vertreter. Das Fahrpersonal der ausführenden Verkehrsunternehmen des VOR Flex-Systems hat das Recht, Altersnachweise von Fahrgästen oder potenziellen Fahrgästen anzufordern. Das Fahrpersonal ist berechtigt, die Fahrt zu verweigern, wenn kein Altersnachweis bzw. ggf. keine Einwilligung der gesetzlichen Vertreter erbracht werden kann.
§ 4 Registrierung / Konto des Nutzers
Um ein VOR Flex-Konto eröffnen zu können, müssen Nutzer die App im Apple App Store oder im Google Play Store herunterladen und sich registrieren. Die Registrierung erfordert die Hinterlegung folgender personenbezogener Daten:
- Benutzername (tatsächlicher Vor- und Zuname; kein Pseudonym)
- Passwort,
- Geburtsdatum,
- eine Mobiltelefonnummer,
- eine gültige E-Mail-Adresse,
- das gewünschte Zahlverfahren.
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gelten die Regelungen der Datenschutzinformation der NÖVOG. Die Registrierung erfolgt durch Absenden des elektronischen Formulars mittels App. Die Registrierung kann nur abgeschlossen werden, wenn der Nutzer sich mit den AGB einverstanden erklärt und die Datenschutzinformation (abrufbar auf unserer Website unter www.noevog.at/flex-datenschutz bzw. ) zur Kenntnis nimmt. Durch den Abschluss der Registrierung erklärt sich der Nutzer mit den AGB einverstanden und nimmt die Datenschutzinformation zur Kenntnis. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben und Daten sowie für die daraus folgenden Aktivitäten sind die Nutzer verantwortlich. Um die App zu nutzen, müssen sich die Nutzer durch Eingabe des Benutzernamens und Passwortes einloggen. Das VOR Flex-Konto wird individuell für jeden Nutzer erstellt. Die mehrfache Registrierung eines Nutzers ist nicht erlaubt. Bei Verstoß dagegen wird die NÖVOG die überzähligen Nutzerkonten löschen. Der Nutzer darf die Kontoinformationen nicht mit Dritten teilen oder Dritten Zugang zum Konto gewähren. Der Schutz des Benutzernamens und des Passworts ist für jedes genutzte mobile Endgerät sicherzustellen. Nutzer haften für sämtliche Verluste, die der NÖVOG aufgrund einer unberechtigten Nutzung ihres Kontos entstehen. Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, die NÖVOG unverzüglich über die Verletzung von Anmeldeinformationen zu informieren. Wenn Nutzer irgendeinen Grund zu der Annahme haben, dass ihre Kontoinformationen nicht sicher sind oder von einem Dritten auf ihr Konto zugegriffen wurde, ist die NÖVOG unverzüglich per E-Mail an datenschutz@noevog.at zu informieren.
§ 5 Bestellung und Inanspruchnahme des VOR Flex
Die Bestellung der Leistung erfolgt über das Nutzerkonto oder alternativ über Anruf unter der in § 2 genannten Hotline. Die App ermöglicht Nutzern, eine Fahrt anzufragen und beim ausführenden Verkehrsunternehmen zu buchen, wobei der Beförderungsvertrag zwischen dem Nutzer und dem Verkehrsunternehmen zustande kommt. Der gewünschte Abhol- und Zielort sind in der Suchmaske einzugeben. Alternativ kann die Eingabe über Ortung des Standortes erfolgen. Die Ortungsdienste sind in diesem Fall vom Nutzer freizuschalten. Für die Standortermittlung gelten die Regelungen der Datenschutzinformation der NÖVOG. Eine Buchungsbestätigung in der App zeigt dem Nutzer das Kennzeichen des Fahrzeuges sowie weitere Angaben wie die Abfahrtszeit, den Zustiegspunkt und den Fahrtpreis an. Dem Fahrpersonal werden anschließend die folgenden notwendigen Informationen zum Nutzer übermittelt: Name, Abholort, Zielort, Hinweis über noch zu kassierende Beträge (Fahrtkosten), Informationen zu bestehenden VOR-Verbund Zeitkarten und Klimaticket Österreich, Anzahl der zu befördernden Personen, Hinweis über zu beförderndes Gepäck und ggf. einen Hinweis zu bestehenden Mobilitätseinschränkungen, z.B. Rollstuhl. Wenn Nutzer eine Buchung für sich und weitere Personen vornehmen, müssen sie die Anzahl der zu befördernden Personen angeben. Wird die bei der Buchung angegebene Personenzahl bei Abholung überschritten, ist das Fahrpersonal berechtigt, überzählige Personen von der Fahrt auszuschließen. Durch die Bestätigung der Schaltfläche „Kostenpflichtig Buchen“ kommt ein kostenpflichtiger Beförderungsvertrag (in Folge „Vertrag“) zwischen dem ausführenden Verkehrsunternehmen und dem Nutzer zustande.
Der Nutzer muss die Fahrt persönlich antreten, die Buchung ist nicht auf Dritte übertragbar. Nach der Buchung ist eine Änderung des Fahrtziels nicht mehr möglich. Zwischenstopps oder Fahrtunterbrechungen sind nicht möglich. Zwischen zwei Buchungen besteht ein zeitlicher Mindestabstand von 30 Minuten. Die in der App angegebene Abholzeit und die Fahrtzeit sind Schätzungen auf Basis der jeweils aktuellen Verkehrslage zum Zeitpunkt der Buchung und können von den tatsächlichen Zeiten abweichen.
Sollte ein Kunde durch Verschulden des Fahrpersonals nicht abgeholt werden, so wird ihm die Fahrt nicht berechnet, da Abrechnungen immer erst nach einer abgeschlossenen Fahrt erfolgen.
§ 6 Stornierung der Bestellung
Die Bestellung der Leistung kann vom Nutzer über die App bzw via Hotline (0800 222322) bis 30 Minuten vor Fahrtantritt ohne Angabe von Gründen storniert werden. Andernfalls wird die NÖVOG den Kunden auf die nicht erfolgte Stornierung binnen 30 Minuten vor Fahrtantritt hinweisen bzw. steht es der NÖVOG im zweifachen Wiederholungsfall frei, den Kunden für einen Zeitraum von 14 Kalendertagen von der Buchung einer VOR Flex Fahrt auszuschließen.
Auch wenn sich die Anzahl der gebuchten Fahrgäste vor Fahrtantritt verändert, muss die bestellte Fahrt storniert und mit der korrekten Anzahl von Fahrgästen neu gebucht werden. Andernfalls ist der Fahrpreis für alle gebuchten Fahrgäste zu bezahlen, auch wenn diese die Fahrt nicht antreten.
Die NÖVOG kann ihrerseits die Buchung jederzeit bis zur Abholung des Nutzers stornieren, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein solcher liegt insbesondere vor, wenn sich das bestellte Fahrzeug im Stau befindet oder einen Unfall hatte, es sei denn dies würde nur zu einer unwesentlichen Verspätung führen. Ein wichtiger Stornierungsgrund liegt insbesondere auch vor, wenn der Nutzer für das Fahrpersonal nicht auffindbar ist. Die Stornierung wird dem Nutzer in der App angezeigt.
§ 7 Beförderungsbestimmungen
Es gelten die allgemeinen Beförderungsbestimmungen der NÖ Taxi-Betriebsordnung in der aktuellen Fassung beziehungsweise darüber hinaus gelten die jeweiligen Beförderungsbestimmungen der einzelnen Verkehrsunternehmen.
§ 8 Fundsachen
Fundsachen sind an das Fahrpersonal zu übergeben. Der rechtmäßige Besitzer kann sich zunächst per App an die NÖVOG wenden. Gefundene Gegenstände werden im Fundbüro der jeweiligen Gemeinde, in der der Gegenstand verloren wurde, hinterlegt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen (§§ 388 ABGB ff.).
§ 9 Verfügbarkeit der App
Der Nutzer hat keinen Anspruch auf eine jederzeitige Verfügbarkeit der VOR Flex-App. Die NÖVOG ist bemüht, etwaige Störungen schnellstmöglich zu beheben. Die NÖVOG behält sich vor, die App jederzeit aus wichtigem Grund vorübergehend oder endgültig einzustellen, z.B. aus Wartungs-, Sicherheits- und Kapazitätsgründen. Zu diesem Zeitpunkt bereits bestehende Beförderungsverträge bleiben davon unberührt.
§ 10 Verfügbarkeit der Fahrzeuge
Die Leistung der Fahrzeuge im VOR Flex wird nur zu festgelegten Zeiten im definierten Bediengebiet angeboten. Das aktuelle Bediengebiet finden Sie in der App.
§ 11 Tarif/Beförderungsentgelt
Die Nutzung des VOR Flex Services erfolgt auf Basis des VOR Flex-Tarifs der NÖVOG. Im VOR Flex-Tarif werden ausschließlich Einzelfahrten verrechnet, folgende Tarifniveaus kommen dabei zur Anwendung:
- Einzelfahrt VOR Flex Vollpreis
- Einzelfahrt VOR Flex Kind (6 – 14,99 Jahre)
- Einzelfahrt VOR Flex Senior (für Personen ab 65 Jahren)
- Einzelfahrt VOR Flex Behinderte (für Inhaber eines österreichischen Behindertenpasses mit mindestens 70% Behinderungsgrad)
Kinder unter 6 Jahren werden bis einen Tag vor dem sechsten Geburtstag kostenfrei mitbefördert, benötigen allerdings eine Begleitperson.
Ein ungefährliches Tier in einem entsprechenden Transportbehältnis wird pro Fahrgast kostenlos mitbefördert. Das Behältnis muss dabei am Schoß gehalten werden.
Ist ein Fahrgast auf einen Assistenzhund angewiesen, wird dieser kostenfrei mitbefördert. Assistenzhunde tragen eine entsprechende offizielle Kennzeichnung.
Gültige Fahrtberechtigung (Zeitkarten) im VOR Verbundtarif sowie Klimatickets Österreich werden bei Ermittlung des Fahrtpreises entsprechend in Anrechnung gebracht, sofern diese einen Teil der Fahrtstrecke oder die gesamte Fahrtstrecke abdecken. Dazu müssen diese zwingend vor Abschluss der Fahrtbuchung im Kundenkonto hinterlegt sein. Ist eine Fahrberechtigung zum Zeitpunkt der Buchung nicht im Kundenkonto hinterlegt, wird diese für die jeweilige Fahrt nicht anerkannt.
Eine hinterlegte Fahrtberechtigung ist dem Fahrpersonal bei Fahrtantritt unaufgefordert vorzuweisen. Kann eine hinterlegte Fahrtberechtigung nicht vorgewiesen werden, so wird für die Fahrt der vollständige Fahrpreis des jeweiligen Tarifniveaus verrechnet.
Die NÖVOG kann nach eigenem Ermessen im Rahmen von Aktionen Rabatte auf die Fahrpreise gewähren. Der Preis für die Fahrt wird dem Nutzer auf der App vor abschließender Fahrtbuchung angezeigt.
§ 12 Zahlungen und Abrechnung
Es ist immer der vollständige, in der App angezeigte oder bei telefonischer Buchung kommunizierte Preis zu bezahlen. Wird eine Fahrt für mehrere Personen gebucht und erscheinen nicht alle gebuchten Personen zum Fahrtantritt, ist trotzdem der Preis für alle gebuchten Personen zu entrichten. Die Rechnungslegung erfolgt im Namen der NÖVOG. Die Abwicklung erfolgt bei Zahlung mittels App über den Zahlungsdienstleister PayOne. Weitere Informationen erhalten Sie in der Datenschutzinformation der NÖVOG.
§ 13 Pflichten des Nutzers in Bezug auf die App
Der Nutzer darf die App ausschließlich gemäß dem Zweck des Beförderungsvertrages und in der Art und Weise nutzen, dass keine Beeinträchtigungen oder Schäden an der App auftreten. Er wird weder selbst noch durch Dritte Sicherheitsvorkehrungen der App umgehen oder verändern.
§ 14 Nutzungsrechte an der App / Urheberrechte
Die App ist urheberrechtlich geschützt. Es besteht kein Nutzungsrecht für Nutzer an der App oder Teilen davon, insbesondere nicht an allen damit zusammenhängenden geistigen Eigentumsrechten, den Logos, Warenzeichen und Marken von der NÖVOG und Via, es sei denn, in diesen AGB ist hierzu etwas anderes geregelt. Nutzer erhalten ein nicht-ausschließliches, zeitlich auf die Dauer der Installation beschränktes, nicht übertragbares und nicht unterlizensierbares Recht zur Nutzung der VOR Flex App entsprechend dieser AGB. Diese vertragliche Nutzung ist beschränkt auf
- die Installation der App auf ein mobiles Endgerät im Besitz des Nutzers
Bestimmte Materialien, die zum Download von oder über die App zur Verfügung gestellt werden, können zusätzlichen oder abweichenden Lizenzbedingungen unterliegen. Die App enthält Inhalte von Benutzern und NÖVOG-Lizenzgebern, insbesondere Via. Soweit in diesen Bedingungen nicht vorgesehen, dürfen Nutzer Inhalte, die auf oder über die App zugänglich sind, nicht kopieren, ändern, übersetzen, veröffentlichen, übertragen, verbreiten, anzeigen oder verkaufen.
§ 15 Ansprüche des Nutzers bei Sachmängeln der App
Mängelansprüche bestehen nicht bei unerheblicher Abweichung von der vereinbarten oder vorausgesetzten Beschaffenheit der App und unerheblicher Beeinträchtigung der Gebrauchsfähigkeit. Darüber hinaus gelten folgende Regelungen bei Mängeln der App:
- Bei Updates, Upgrades sowie neuen Versionslieferungen sind etwaige Mängelansprüche auf die Neuerungen gegenüber dem bisherigen Versionsstand beschränkt.
- Die NÖVOG kann die Art der Nacherfüllung selbst bestimmen. Als Nacherfüllung gilt auch eine zur Verfügung gestellte zumutbare Fehlerumgehung (workaround).
- Die NÖVOG kann verlangen, dass der Nutzer übersandte Programme oder Programmteile mit Korrekturen auf seinem mobilen Endgerät einspielt.
- Eine Vornahme von Korrekturen durch den Nutzer oder Dritte ist untersagt.
Der Nutzer hat Sachmängel unverzüglich schriftlich mitzuteilen und konkret zu beschreiben. Gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflichten bleiben unberührt. Mängelansprüche entfallen bei Änderungen oder Erweiterungen, die der Nutzer selbst oder Dritte an der App vorgenommen haben, es sei denn, der Nutzer weist nach, dass diese Änderungen oder Erweiterungen für den Mangel nicht ursächlich sind. Die NÖVOG haftet nicht für Mängel aus unsachgemäßem Betrieb oder Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel durch den Nutzer.
§ 16 Ansprüche des Nutzers bei Rechtsmängeln der App
Die NÖVOG gewährleistet, dass die App bei Nutzung nach Maßgabe dieser AGB durch den Nutzer keine Rechte Dritter verletzt. Diese Gewährleistung setzt voraus, dass der Nutzer die NÖVOG von gegen ihn geltend gemachten Rechten Dritter unverzüglich schriftlich in Kenntnis setzt und, sofern und soweit rechtlich möglich, der NÖVOG die Rechtsverteidigung und Vergleichsverhandlungen überlässt. Der Nutzer wird die NÖVOG dabei kostenlos in zumutbarem Umfang unterstützen, insbesondere hierfür erforderliche Informationen überlassen. Rechte in diesem Sinne sind nur solche, die dem Dritten in Österreich zustehen. Beeinträchtigt ein Recht eines Dritten die vertragsgemäße Nutzung der App durch den Nutzer, so kann die NÖVOG nach eigener Wahl entweder die App so verändern, dass das Recht des Dritten nicht mehr verletzt wird, oder dem Nutzer die benötigte Befugnis zur Nutzung der App verschaffen. Die Selbstvornahme durch den Nutzer oder durch Einbeziehung Dritter ist ausgeschlossen. Ansprüche des Nutzers bestehen nicht, soweit die App durch den Nutzer oder Dritte geändert worden ist oder soweit die Rechtsverletzung infolge einer Kombination der App mit Leistungen oder Produkten Dritter entstanden ist, es sei denn der Nutzer weist nach, dass die Rechtsverletzung nicht durch die Änderungen bzw. Kombination verursacht worden ist.
§ 17 Haftung bei Verwendung der App
Die NÖVOG haftet gegenüber dem Nutzer für grob fahrlässig oder vorsätzlich von NÖVOG, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen herbeigeführte Schäden, die durch die Verwendung der App entstehen. Nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Verletzung den Vertragszweck gefährdet und auf deren Erfüllung der Nutzer in besonderem Maße vertrauen durfte, haftet die NÖVOG, mit Ausnahme von Personenschäden, auch in Fällen leichter Fahrlässigkeit. Diese Haftung ist auf den Ersatz der Schäden beschränkt, die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbar waren. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen wirken auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Mitarbeiter von NÖVOG sowie dem ausführenden Verkehrsunternehmen und finden auch im Falle vorvertraglicher und deliktischer Haftung Anwendung. Die NÖVOG haftet nicht dafür, dass die dem Nutzer zu übermittelnden Informationen den Nutzer rechtzeitig erreichen. Im Fall von Datenverlusten ist die Haftung der NÖVOG auf den Ersatz der Kosten beschränkt, die für die Wiederherstellung der Daten aus elektronischen Sicherungsmedien entstehen. Die Verpflichtung des Nutzers zur regelmäßigen Datensicherung nach dem Stand der Technik bleibt unberührt. Die NÖVOG übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten, die von Dritten bereitgestellt werden.
Die App ist ausschließlich für den häuslichen und privaten Gebrauch gedacht. Wenn Nutzer die App für geschäftliche oder Wiederverkaufszwecke verwenden, haftet die NÖVOG nicht im Falle des Gewinnverlusts, des Verlust des Geschäfts, für Betriebsunterbrechung oder Verlust der Geschäftsmöglichkeit.
- Die NÖVOG haftet nicht für die Handlungen der Nutzer, wenn sie die App verwenden.
- Die NÖVOG kann die App jederzeit ändern und haftet nicht dafür, wenn Nutzer dies beeinträchtigt.
- Die NÖVOG haftet nicht für die Qualität oder Genauigkeit der Inhalte, die Nutzer mit der App oder anderen Websites ansehen.
Die NÖVOG kann ohne Ankündigung und Haftung jeden Aspekt der App jederzeit ändern, aussetzen oder beenden, einschließlich der Betriebsstunden oder der Verfügbarkeit der App oder einer FunktionFür Verluste, Schäden, Kosten oder Verletzungen aus nicht durch die NÖVOG verschuldeten Gründen besteht keine Haftung. Die App kann Links zu Webseiten und Anträgen von Drittanbietern enthalten, einschließlich der Möglichkeit, Waren und Dienstleistungen zu erwerben oder an Sonderwettbewerben, Gewinnspielen und anderen Promotionen ("Promotions") vonGeschäftspartnern der NÖVOG, Wohltätigkeitsorganisationen, Sponsoren oder Dritter teilzunehmen ("Partner von Drittanbietern"). Nutzer sind selbst verantwortlich dafür, ob sie darauf zugreifen oder diese nutzen möchten. Die NÖVOG ist nicht verantwortlich und unterstützt keine Features, Inhalte, Werbung, Produkte oder andere Materialien auf anderen Websites oder Anwendungen und haftet nicht für diese oder Sachverhalte, die sich aus deren Nutzung ergeben. Die NÖVOG haftet nicht für Inhalte, die von Dritten veröffentlicht werden.
§ 18 Datenschutz
Die NÖVOG verpflichtet sich die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die DSGVO und das DSG, einzuhalten und verweist auf den Datenschutzinformation zu VOR Flex unter www.noevog.at/flex-datenschutz. VOR Flex kommuniziert per E-Mail, SMS, Mitteilungen über die App auf das Mobilgerät des Nutzers und ggf. über Telefonanrufe. Die Nutzer stimmen zu, über die genannten Kanäle von VOR Flex kontaktiert zu werden, die sie VOR Flex für kundendienstbezogene Zwecke zur Verfügung gestellt haben. Wenn Nutzer sich einverstanden erklärt haben, Informationen über weitere Dienstleistungen und Angebote der NÖVOG sowie ihrer Kooperationspartner zu erhalten, werden diese ebenfalls per E-Mail, SMS oder über App-Benachrichtigungen an das Mobilgerät des Nutzers gesandt. Nutzer erklären sich damit einverstanden, dass VOR Flex mit ihnen elektronisch über Sicherheits-, Datenschutz- und Verwaltungsfragen im Zusammenhang mit ihrer Nutzung der App kommunizieren kann. Bei Sicherheitsproblemen informiert VOR Flex die Nutzer umgehend nach Kenntnis per Benachrichtigung in der App oder E-Mail.
Nutzer erhalten u.a. in folgenden Fällen eine Nachricht, wenn
- eine Fahrt gebucht wurde,
- das Fahrzeug sich dem angekündigten Abholort nähert,
- das Fahrzeug am vorgesehenen Abholort eingetroffen ist,
- der Nutzer das Passwort über die App zurückgesetzt hat.
Durch die Anmeldung über die App erklären sich Nutzer damit einverstanden, Nachrichten zu erhalten. Die gegebenenfalls durch den Empfang solcher Nachrichten entstehenden Kosten trägt der Nutzer; das gleiche gilt für Kosten, die dem Nutzer eventuell durch die Kommunikation mit VOR Flex entstehen.
§ 19 Änderung der AGB
Die NÖVOG hat das jederzeitige Recht, diese AGB zu ändern. Änderungen werden rechtzeitig auf www.noevog.at/flex-agb bzw. in der App mitgeteilt. Die jeweils geltenden AGB gelten als vom Nutzer genehmigt, wenn er die App weiter nutzt. Hierauf wird der Nutzer in der Änderungsankündigung hingewiesen. Widerspricht ein Nutzer einer Änderung der Nutzungsbedingungen innerhalb der gesetzten Frist, gilt dies als Kündigung seines Kontos.
§ 20 Sonstige Bestimmungen
Ergänzungen oder Nebenabreden zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung in Textform (E-Mail, Fax, Briefpost), soweit diese AGB nichts anderes vorsehen. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein, so sind diese durch zwischen den Parteien zu vereinbarende Bestimmungen des Inhalts zu ersetzen, der dem mit den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen am nächsten kommt. Gleiches gilt, falls die Vereinbarungen unbeabsichtigte Lücken aufweisen. Das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisnormen des IPRG und des UN-Kaufrechts.
Nutzer können ihre Rechte oder Pflichten nur auf eine andere Person übertragen, wenn dies schriftlich oder in Textform vereinbart wird. Die NÖVOG ist berechtigt, Verstöße gegen diese Bedingungen in vollem Umfang zu untersuchen und zu verfolgen. Die NÖVOG behält sich das Recht vor, Nutzer-Konten auszusetzen oder zu beenden und den Zugang zur App nach eigenem Ermessen zu verhindern, auch bei zukünftigen Registrierungsversuchen.
Der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertragsverhältnis ergeben, ist – unbeschadet des Konsumentengerichtsstandes nach § 14 KSchG – der Sitz der NÖVOG in 3100 St. Pölten.
Stand: 1. September 2024